Zum Inhaltsverzeichnis – Geschichte des Datenschutzrechts
Obwohl die Privatsphäre seit Jahrhunderten als schützenswertes Gut anerkannt wird, machten erst die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung eine rechtliche Regelung erforderlich. Dem Erlass von Landes- und Bundesdatenschutzgesetzen gingen einige Urteile des Bundesverfassungsgerichts voraus, zu nennen sind hier der Mikrozensus-Beschluss 1969 und der Scheidungsakten-Beschluss 1970.
Mit dem Volkszählungsurteil wurde 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu einem abgeleiteten Grundrecht und eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes erforderlich. Diese drei Urteile sollen im Folgenden vorgestellt werden.
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