Zum Inhaltsverzeichnis – Geschichte des Datenschutzrechts
Zum Abschluss meiner Arbeit möchte ich noch kurz auf die jüngsten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2009 eingehen. In eben jenem Jahr hatte der Bundestag das Bundesdatenschutzgesetz innerhalb weniger Monate in drei verschiedenen Gesetzen geändert. [20] Diese drei Novellen, die zu unterschiedlichen Terminen in Kraft traten, möchte ich nun kurz vorstellen.
Die erste dieser Novellen [21], die zum 1. April 2010 in Kraft trat, diente dazu die Tätigkeit von Auskunfteien und ihrer Vertragspartner (insbesondere Kreditinstitute) transparenter zu machen, sowie die Informations- und Auskunftsrechte von Betroffenen zu stärken. Sie enthält Erlaubnistatbestände und Regelungen für Scoringverfahren.


